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Karenz & Selbstständig – Geht das überhaupt?

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Wenn man als Selbstständige schwanger wird, tauchen plötzlich viele Fragen auf: Kann ich überhaupt in Karenz gehen? Habe ich Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? Muss ich mein Gewerbe ruhend melden? Was ist eigentlich Wochengeld? Und wohin schicke ich all diese Formulare?

Ich kenne diese Unsicherheit nur zu gut – man steht mitten im Berufsalltag, freut sich auf das Baby und plötzlich sieht man sich mit einem Berg an Bürokratie konfrontiert. Klare Infos? Fehlanzeige. Viele Anlaufstellen wissen selbst nicht so recht, wie die Regelungen für Unternehmerinnen sind.

Aber keine Sorge: Du hast Ansprüche – und zwar mehr, als du vielleicht denkst. In diesem Artikel erkläre ich dir, welche Leistungen du als Selbstständige in Österreich rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz bekommen kannst. Von Wochengeld über Kinderbetreuungsgeld bis zur Betriebshilfe – verständlich, praxisnah und ohne Amtsdeutsch. 😉

Inhalt

Kapitel 1

Kann ich als Selbstständige überhaupt in Karenz gehen?

Wenn man selbstständig ist, hört man oft: „Karenz gibt’s doch nur für Angestellte.“ – Und das stimmt. Denn im rechtlichen Sinn gibt es keine klassische „Karenz“ für Unternehmerinnen, doch du kannst dich sehr wohl aus dem Berufsalltag zurückziehen und bekommst finanzielle Unterstützung.

Schwangere Frau hält liebevoll ihren Babybauch – Symbolbild für Schwangerschaft in der Selbstständigkeit.

Was bedeutet „Karenz“ eigentlich?

Im Arbeitsrecht bedeutet Karenz, dass Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes unbezahlt vom Job freigestellt werden, aber ihren Arbeitsplatz behalten.

Bei Selbstständigen ist das natürlich anders – denn man ist seine eigene Chefin. Trotzdem sprechen viele von „Karenz“, wenn sie meinen, dass sie sich nach der Geburt eine berufliche Auszeit nehmen.

👉 Wichtig ist: Auch ohne klassischen Job hast du als Selbstständige Anspruch auf Geldleistungen wie Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld.

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Gerade wenn man merkt, dass grundsätzlich vieles möglich ist, aber die Details unübersichtlich werden, hilft ein klarer Blick von außen.

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Kinderbetreuungsgeld: Die finanzielle Unterstützung in der „Karenzzeit“

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine staatliche Leistung, die du unabhängig von einer Anstellung bekommen kannst – auch als Selbstständige oder Gewerbetreibende. Es ersetzt zwar nicht dein ganzes Einkommen, aber es bietet dir finanzielle Sicherheit in den ersten Monaten (oder Jahren) nach der Geburt.

Es gibt zwei Modelle:

  • Pauschales Kinderbetreuungsgeld (einkommensunabhängig)

  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Welches Modell besser zu dir passt, hängt von deiner beruflichen Situation, deinem Einkommen und deinen Zukunftsplänen ab.

Voraussetzungen, um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen

Damit du Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hast, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Du musst krankenversichert sein

  • Du brauchst einen gültigen Mutter-Kind-Pass und musst die vorgesehenen Untersuchungen fristgerecht durchführen lassen.

  • Du darfst – je nach Modell – nur eingeschränkt arbeiten (dazu mehr in einem späteren Artikel).

Kapitel 2

Diese Leistungen stehen dir zur Verfügung

Als selbstständige Unternehmerin hast du zwar keinen klassischen Arbeitgeber, aber dennoch Anspruch auf wichtige staatliche Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten drei:

Wochengeld – Mutterschutz für Unternehmerinnen

Auch wenn es keinen „Mutterschutz“ im arbeitsrechtlichen Sinn gibt, haben selbstständige Frauen Anspruch auf Wochengeld – als Einkommensersatz in den letzten Wochen vor und nach der Geburt.

Wer hat Anspruch?

Wochengeld bekommst du, wenn du:

  • krankenversichert über die SVS bist,

  • die gesetzlich vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemacht hast,

  • rund um den Geburtstermin nicht arbeitest bzw. keine Erwerbstätigkeit ausführst.

Wie lange wird es bezahlt?

Das Wochengeld wird in der Regel acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt bezahlt – also insgesamt 16 Wochen. Bei Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen.

Ist der ET beispielsweise der 18. Juni, dann beginnt der Anspruch auf Wochengeld am 23. April und endet am 13. August.

Visualisierung des Wochengeld-Zeitraums – 8 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Das Wochengeld beträgt pro Tag € 70,28 (Wert 2025 laut SVS).

Kinderbetreuungsgeld – die zwei Modelle im Vergleich

Nach dem Wochengeld folgt in der Regel das Kinderbetreuungsgeld. Hier kannst du dich für eines von zwei Modellen entscheiden:

1. Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto)

  • Unabhängig vom Einkommen

  • Bezugsdauer: je nach gewähltem Modell 12-35 Monate

  • Zuverdienstgrenze: max. € 18.000 pro Jahr (Stand 2025)

  • Monatlicher Betrag variiert je nach Bezugsdauer

2. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

  • Abhängig vom Einkommen

  • Bezug: ca. 12-14 Monate

  • Zuverdienstgrenze: max. € 8.600 pro Jahr (Stand 2025)

  • Geeignet für gut verdienende Unternehmerinnen

Anspruchsvoraussetzungen für beide Modelle

  • Dein Hauptwohnsitz ist in Österreich

  • Du bist bei der SVS versichert

  • Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wurden gemacht

  • Es gelten Einkommens- und Zuverdienstgrenzen – je nach Modell unterschiedlich.

Hände von Mutter, Vater und Baby – symbolisch für Familie und Elternzeit.

Was ist bei gemeinsamer Beantragung zu beachten?

Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen möchten:

  • Müsst ihr mind. 20 % des Gesamtbezugszeitraums auf den zweiten Elternteil übertragen.

  • Ihr könnt euch abwechseln oder parallel in Teilzeit „in Karenz“ gehen.

  • Auch nicht selbstständige Väter können mit euch die Zeit teilen – wichtig bei der Planung!

Betriebshilfe – Unterstützung bei der Weiterführung des Unternehmens

Ein Thema, das viele unterschätzen – gerade, wenn man laufende Aufträge oder einen gut funktionierenden Kundenstamm hat.

Die Betriebshilfe springt ein, wenn du rund um die Geburt und in der ersten Zeit danach gesundheitsbedingt nicht arbeiten kannst (oder willst) – z. B. während der Wochengeld-Zeit oder bei Komplikationen in der Schwangerschaft.

Wer übernimmt deine Aufgaben?

Die SVS organisiert eine Ersatzkraft (z. B. eine andere selbstständige Person mit passender Qualifikation) und übernimmt deren Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Die Hilfeleistung wird direkt mit der SVS abgerechnet.

Kapitel 3

Was muss ich als Selbstständige beachten?

Selbstständig zu sein bedeutet: mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung. Vor allem in der Schwangerschaft und rund um die Geburt kommen einige bürokratische To-dos auf dich zu. Hier erfährst du, was du rechtzeitig erledigen solltest, um keine Ansprüche zu verlieren.

Schwangerschaft rechtzeitig melden

Damit du Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld bekommst, musst du deine Schwangerschaft rechtzeitig bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) melden.

📍 Wo meldest du die Schwangerschaft?

Direkt bei der zuständigen Landesstelle der SVS – entweder per E-Mail oder über das Online-Portal „svsGO.

🕐 Wann sollte die Meldung erfolgen?

Es ist empfehlenswert, die Meldung früher zu machen als von der SVS verlangt – am besten, sobald du den Mutter-Kind-Pass hast und die Schwangerschaft offiziell bestätigt ist.

📑 Welche Unterlagen brauchst du?

  • Sozialversicherungsnummer
  • Mutter-Kind-Pass
Frau arbeitet im Homeoffice an einem Laptop mit Kaffee – typische Arbeitssituation einer virtuellen Assistentin.

Ausnahme aus der Pflichtversicherung

Als Selbstständige kannst du dich in der Karenzzeit für eine sogenannte „Ausnahme aus der Pflichtversicherung“ entscheiden.

Was heißt das überhaupt?

Du bist während deiner selbstständigen Tätigkeit bei der SVS pflichtversichert (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung). Wenn du deine Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum nicht ausübst, kannst du dich von der Pflichtversicherung befreien lassen.

Wann ist das sinnvoll?

  • Wenn du für mehrere Monate keine Einnahmen erzielst

  • Wenn du nicht arbeiten willst oder kannst, z. B. wegen Babybetreuung

  • Wenn du die Beiträge zur SVS vorübergehend sparen möchtest

Du kannst dich also für die Zeit, in der du nicht arbeitest (Mutterschutz, Karenz) von der SVS Pflichtversicherung ausnehmen lassen. Was sehr sinnvoll ist, da du dir so die monatlichen Beiträge sparst!

Arbeiten während des Bezugs – was ist erlaubt, was nicht?

Viele Selbstständige wollen (oder müssen) auch mit Baby zumindest teilweise weiterarbeiten. Wichtig ist hier: Du darfst unter bestimmten Voraussetzungen tätig bleiben, musst aber die Einkommensgrenzen einhalten.

Welche Grenzen gelten?

Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld darfst du max. 18.000 im Jahr dazuverdienen (Stand 2025). Beim einkommensabhängigen Modell gilt eine absolute Zuverdienstgrenze von 8.600 € jährlich.

Der genaue Betrag hängt auch von der Bezugsdauer und dem gewählten Modell ab – prüfe das am besten direkt beim Familienservice des Bundes oder über den Kinderbetreuungsgeld-Rechner.

Ruhendmeldung oder Reduktion?

Wenn du eine Pause machst, kannst du dein Gewerbe „ruhend“ melden oder deine Tätigkeit einfach nachweislich stark einschränken.

  • Eine Ruhendmeldung kannst du sehr unkompliziert bei der WKO einreichen.

  • Auch eine Unterbrechungsmeldung auf bestimmte Zeit ist möglich.

  • Wenn du keine Einnahmen erzielst oder deutlich unter der Grenze bleibst, brauchst du keine formelle Ruhendmeldung – aber eine gute Dokumentation.

Arbeitsleistung vs. Kinderbetreuungsgeld

Was viele nicht wissen: Nicht nur Einnahmen zählen, sondern auch die Arbeitsleistung selbst. Das heißt: Selbst wenn du (noch) kein Geld bekommst, aber an Projekten arbeitest, kann das als Erwerbstätigkeit gewertet werden.

Fazit

Fazit: Karenz als Selbstständige – ja, das geht!

Viele Selbstständige sind im ersten Moment verunsichert, wenn es um das Thema „Karenz“ geht. Schließlich gibt es keinen Arbeitgeber, der sich kümmert – man muss selbst den Überblick behalten, Anträge stellen, Fristen einhalten. Ich weiß aus eigener Erfahrung: Das kann ganz schön überwältigend sein.

Aber: Auch als Selbstständige hast du Anspruch auf finanzielle Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt. Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sogar Betriebshilfe stehen dir zur Verfügung – wenn du die Voraussetzungen erfüllst und dich gut vorbereitest.

Mein Tipp: Plane frühzeitig und hol dir Unterstützung, wenn du sie brauchst. Es ist völlig okay, Fragen zu stellen, nicht alles sofort zu verstehen oder sich unsicher zu fühlen. Du bist nicht allein – viele (werdende) Mamas stehen vor denselben Herausforderungen.

👉 In den kommenden Artikeln gehe ich noch genauer auf einzelne Themen ein – z. B. wie du Wochengeld beantragst, welche Kinderbetreuungsgeld-Modelle es gibt oder wie du eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung beantragst.

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Ich freue mich auf dich! 🚀

Häufige Fragen

Häufige Fragen & Antworten - Karenz & Selbstständig

Habe ich als Selbstständige überhaupt Anspruch auf Karenz oder Mutterschutz?

Im rechtlichen Sinne gibt es für Selbstständige keine „Karenz“ wie bei Angestellten. Aber du hast Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Wochengeld (rund um die Geburt) und Kinderbetreuungsgeld – vorausgesetzt, du erfüllst die Bedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld?

Wochengeld bekommst du für 8 Wochen vor und nach der Geburt (bei Kaiserschnitt oder Mehrlingen: 12 Wochen danach). Es ersetzt in dieser Zeit dein Einkommen. Das Kinderbetreuungsgeld folgt danach und wird je nach Modell über Monate bzw. Jahre hinweg ausbezahlt.

Muss ich die Schwangerschaft melden? Wenn ja, wo?

Ja, unbedingt! Du musst deine Schwangerschaft bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) melden – am besten sobald du deinen Mutter-Kind-Pass hast.

Was passiert mit meiner Versicherung während der Karenz?

Wenn du keine oder nur sehr geringe Einkünfte hast, kannst du bei der SVS eine Ausnahme von der Pflichtversicherung beantragen. Du bleibst dann kostenlos krankenversichert, zahlst aber keine Pensions- oder Unfallversicherung in dieser Zeit.

Darf ich während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs trotzdem arbeiten?

Grundsätzlich ja – aber es gelten Einkommensgrenzen, die du nicht überschreiten darfst. Außerdem darfst du keine vollen Arbeitstage leisten, sonst kann es zu Rückforderungen kommen. Eine reduzierte oder ruhende Tätigkeit ist oft die bessere Lösung.

Gibt es auch Unterstützung im Betrieb – z. B. wenn ich Kundentermine nicht absagen möchte?

Ja, mit der Betriebshilfe kannst du bei der SVS beantragen, dass eine Ersatzkraft deinen Betrieb weiterführt. Alternativ kannst du auch eine Assistenz anstellen oder mit Kollegen zusammenarbeiten – wichtig ist nur, dass du selbst während des Bezugs keine vollen Leistungen erbringst.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen?

Du musst krankenversichert sein, die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen absolviert haben und das Einkommen innerhalb der erlaubten Grenze halten. Außerdem musst du dich für eines der beiden Modelle (pauschal oder einkommensabhängig) entscheiden.

Woher weiß ich, welches Kinderbetreuungsgeld-Modell für mich besser passt?

Das hängt vor allem von deinem letzten Einkommen ab. Wenn du wenig oder unregelmäßig verdienst, ist das pauschale Modell meist sinnvoller. Wenn du gut verdienst und nachweislich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hast, kann sich das einkommensabhängige Modell lohnen. Eine individuelle Beratung (z. B. bei der ÖGK oder SVS) ist empfehlenswert.

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